Dezentrale Kulturarbeit Reinickendorf

 
 

Förderrichtlinien; Umfang der Förderung

Bei der Bemessung des Förderbetrages können Aufwendungen berücksichtigt werden, die zur Durchführung eines Projektes notwendig sind (Einladungskarten oder Plakate, Honorare, Porti, Gema-Gebühren, Kostüme, Bühnenbild, Klavierstimmen etc.) und zwar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Landeshaushaltsordnung und der Ausführungsvorschriften dazu. Entwicklungskosten werden nicht erstattet. Das Projekt muss in angemessenem Umfang Eigenleistungen aufweisen (z. B. Aufbau, Hängung, Organisation oder Koordination). Bei kulturellen Veranstaltungen muss der Förderbetrag in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Teilnehmer*innen-/Besucherzahl und den ggf. veranschlagten Teilnehmerentgelten/Eintrittsgeldern stehen.

Die Honororkosten werden für professionelle Künstlerinnen und Künstler bis zu einer Höhe von 250 Euro gefördert. Für die Werbung können bis zu 200 Euro beantragt werden.

Anschaffungen (wie Ausstellungszubehör, Tanzteppich, Stellwände u. ä.), die die kulturelle Infrastruktur des Bezirks und ihrer Standorte stärken, können getätigt werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
 
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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Dezentrale Kulturarbeit | Abteilung Bildung, Sport, Kultur und FM | FB Kunst und Geschichte
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